Bei Aufnahme eines minderjährigen Kindes muss ein Erziehungsberechtigter gleichzeitig Mitglied werden (aktives, passives Mitglied, oder Fördermitglied).
Die aktive Mitgliedschaft erlaubt gem. den aktuellen Abteilungsordnungen und/oder sonstigen Regelungen die Nutzung aller Trainings-Angebote des Vereins während der Hauptsaison, Stimmrecht bei Versammlungen (für volljährige Mitglieder), sowie alle übrigen Vereinsangebote.
Die passive und Förder- Mitgliedschaft dient der Förderung des Eiskunstlaufens und Eisschnelllaufens im Mannheimer ERC.
Sie umfasst das Stimmrecht bei Versammlungen (für volljährige Mitglieder und frühestens 12 Monate nach Aufnahme in den Verein), sowie alle übrigen Vereinsangebote, jedoch nicht die Nutzung von Trainingsangeboten auf dem Eis oder außerhalb.